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Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten
Am 23. Mai 2009 wählt die 13. Bundesversammlung den Bundespräsidenten für die nächsten fünf Jahre. Sie besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 Grundgesetz aus den 612 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden, somit aus 1224 Wahlfrauen und Wahlmännern. Die Bundesregierung hat heute entsprechend dem im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch Bundesversammlung vorgesehenen Verfahren auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble festgesetzt, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage zur Bundesversammlung wählen.