Altersvorsorge – Wer braucht eigentlich was?
[photopress:Altersvorsorge.jpg,full,alignleft](djd/pt). Den deutschen Rentnern geht es gut. Durch die steigende Lebenserwartung bleibt immer mehr Zeit, um den Ruhestand zu genießen. Zurzeit sind es im Schnitt fast 17 Jahre, 1970 waren es nur elf. Auch die Lebensqualität im Alter hat sich enorm verbessert: So buchte der Reiseveranstalter TUI im Jahr 2005 rund 40 Prozent aller Sommerreisen für Gäste über 50. Die Ansprüche an ein langes, gesundes und aktives Leben steigen also und sollten durch private Vorsorge abgesichert werden.
In den Köpfen ist dieses Thema inzwischen angekommen. In den repräsentativen Quartals-Umfragen der Fondsgesellschaft Union Investment zum Anlegerverhalten steht seit langem die Bildung einer privaten Altersvorsorge an erster Stelle der Sparziele. “Trotzdem scheitern viele bei der Umsetzung; rund ein Viertel der Bürger muss bei Geldanlagefragen Wissenslücken zugeben”, sagt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Lebensalter, Höhe des Einkommens, familiäre Situation, bereits vorhandenes Kapital sowie die Risiko-Bereitschaft beeinflussen die Wahl der richtigen Altersvorsorge. Je höher das heutige Einkommen, desto wichtiger sind private Vorsorgemaßnahmen. “Wer sich auch im Alter seine Träume erfüllen möchte, kann dies mit staatlich geförderten Produkten wie der Riester-Rente sowie der betrieblichen Altersversorgung erreichen”, erläutert Vorsorgeexperte Erling.
Witwenrente – Private Vorsorge wird immer wichtiger
[photopress:Versicherungen.jpg,full,alignleft](djd/pt). Deutlich geringer als gemeinhin angenommen ist die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung. Die “kleine” Witwenrente beträgt nur 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, die “große” wurde von 60 auf nur noch 55 Prozent gekürzt. Von Politikern aller Couleur kommen aber sogar noch weiterreichende Kürzungsvorschläge bis hin zur radikalen Reformidee des Wirtschaftsweisen Bert Rürup, dass sich Witwenrenten nicht mehr an der Rente des Verstorbenen, sondern an der Bedürftigkeit der hinterbliebenen Person orientieren sollen. Private Vorsorge ist – so oder so – demnach unverzichtbar.
Eine aktuelle Umfrage der Ratgeberzentrale ergab, dass sich tatsächlich 80 Prozent der Befragten über eine Absicherung ihrer Familien im Todesfall Gedanken machen. 46,1 Prozent wollen vorsorgen, um eine Grundversorgung zu sichern, knapp 34 Prozent wollen sogar denselben Lebensstandard für ihre Angehörigen erhalten. Über eine Risikolebensversicherung wird dieser Schutz für wenig Geld erzielt. Mit einem Preisvergleich lässt sich viel Geld sparen, wie “Finanztest” (01/06) ermittelte. Günstigster Anbieter bei Policen für jüngere Nichtraucher war der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, Tel.: 0800-6669000). Ein 30-jähriger Nichtraucher zahlt für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Laufzeit von 25 Jahren nur einen Nettobeitrag von 12,53 Euro monatlich.
Unfallschutz Absicherung für Frauen – Unterschätzte Risiken im Alltag
[photopress:Unfallschutz.jpeg,full,alignleft](djd/pt). Die Zeit ist knapp, schnell noch auf die wackelige Leiter, die alte Kleidung vom Schrank holen und in den Rot-Kreuz-Container werfen. Schon ist der Unfall passiert: Stürze und Unfälle im Haushalt sind an der Tagesordnung. Zwar muss nicht immer gleich das Schlimmste geschehen, die Schwere des Unfalls und die Dauer seiner Folgen sind jedoch nie vorauszusehen. Wer versorgt während eines Krankenhausaufenthaltes der Frau die Kinder und den Haushalt? Wer kocht, putzt, kauft ein und überwacht die Hausaufgaben?
Für noch längere Ausfallzeiten sorgen frauenspezifische Krankheiten wie Brust-, Eierstock- oder Gebärmutterkrebs. Zigtausende unglückliche Frauen müssen sich jährlich auch noch mit einer Entfernung eines Organes abfinden. Die enorme körperliche und seelische Belastung ist natürlich beispiellos. Und das alles ohne wirklichen Versicherungsschutz. Ein vollkommen neues, exklusives Angebot auf dem deutschen Versicherungsmarkt schafft Abhilfe (www.generali.de). Die Verknüpfung von Unfallschutz im Haushalt sowie bei frauentypischen Erkrankungen schützt vor wirtschaftlichen Einbußen, stellt Haushaltshilfen oder einen Menüservice und garantiert lebenslange monatliche Zahlungen. Krankheitsbedingte Folgen können durch Aufenthalte in Spezialkliniken gemindert oder erforderliche plastische Operationen bezahlt werden. Selbst die gefährlichen Folgen von Zeckenbissen sind ohne Mehrbetrag mitversichert.
Sparen und auf Werkstatt-Qualität setzen
[photopress:Autounfall.jpeg,thumb,alignleft](djd/pt). In der Autoversicherung hält der Wettbewerb über den Preis auch in diesem Jahr an. Deshalb dürfen sich die Kfz-Halter über weitere Ermäßigungen bei den Versicherungsbeiträgen freuen. Anders als in früheren Jahren gibt es die Sonderangebote und Tarifsenkungen nicht erst zum branchenweiten Kündigungstermin im Herbst, sondern bereits deutlich früher. So führte Deutschlands zweitgrößter Kfz-Versicherer, die HUK-Coburg (www.huk.de), bereits im Frühjahr den neuen Tarif “Kasko Select” mit Werkstattbindung ein. Wer sich dafür entscheidet, erhält bei der Voll- oder Teilkaskoversicherung einen Beitragsnachlass von 15 Prozent! So lassen sich schnell einige Euro im Jahr sparen.
Günstiger Tarif mit Werkstattbindung
Bei diesem Tarif entscheidet sich der Kunde dafür, im Schadensfall das umfangreiche Werkstattnetz der HUK-Coburg zu nutzen. Es umfasst rund 1.200 Partnerunternehmen, von denen 50 Prozent herstellergebundene Markenbetriebe sind und die andere Hälfte freie Reparaturwerkstätten, die auf die Unfallinstandsetzung spezialisiert sind. Dank der großen Zahl der Betriebe ist in der Regel eine Reparatur in Wohnortnähe möglich. Ist die Werkstatt mehr als 15 km entfernt oder der Wagen nicht fahrbereit, wird das Auto abgeholt und zurückgebracht. Alle Werkstätten werden regelmäßig von der Dekra überprüft, bei der Reparatur werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet.
Bei Kfz-Werkstätten auf Qualität achten
Mit dem Partner-Netzwerk setzt die HUK-Coburg damit konsequent auf Service und Qualität der Werkstätten. Die Werkstätten selbst profitieren natürlich auch von den neuen Kunden, die sie dank des Netzwerkes erhalten. Die Autofahrer wissen zuverlässige Arbeit durchaus zu schätzen, denn mit der Leistung von Kfz-Betrieben waren viele von ihnen schon einmal unzufrieden. Das ergab eine aktuelle Untersuchung von TNS Emnid: Immerhin 42 Prozent der befragten Autofahrer haben sich gelegentlich oder sogar häufig über die Qualität ihrer Werkstatt geärgert!
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Verfahrenserleichterungen im Insolvenzrecht
(Quelle: BMJ) Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzrechts für Unternehmen beschlossen. Das Gesetz vereinfacht das Insolvenzverfahren und gibt Impulse für eine wirtschaftliche Betätigung trotz Eintritt des Insolvenzfalls.„Fortführung und Sanierung von Unternehmen haben Vorrang vor der Liquidierung – sofern es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Vorläufige Insolvenzverwalter erhalten bessere Möglichkeiten, um die Betriebsmittel eines Unternehmens zusammenzuhalten. Wir fördern die Eigeninitiative, indem wir dem Schuldner Anreize geben, trotz der Insolvenz eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Und nicht zuletzt sieht unser Gesetzentwurf eine Reihe von Verfahrenserleichterungen vor, durch die Insolvenzverfahren insbesondere im Interesse der Gläubiger einfacher und schneller abgewickelt werden“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Kernanliegen der Reform.
Zu einigen wesentlichen Änderungen im Einzelnen:
- Erleichterte Fortführung des Unternehmens im Eröffnungsverfahren
Der Gesetzentwurf erleichtert die Fortführung des Unternehmens durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. So kann das Insolvenzgericht künftig im Eröffnungsverfahren anordnen, dass solche sicherungsübereigneten Betriebsmittel nicht an die Gläubiger herausgegeben werden müssen, die für eine Fortführung des Betriebes von wesentlicher Bedeutung sind. Die Interessen der gesicherten Gläubiger werden dadurch gewahrt, dass Zinsen sowie eine Entschädigung für den Wertverlust gezahlt werden müssen, der durch die Nutzung eingetreten ist. Häufig sind in Unternehmen, die in die Krise geraten sind, Betriebsmittel wie Maschinen zu Finanzierungszwecken mit Sicherungsrechten belastet, z.B. indem sie zu Sicherheit übereignet sind. Im Interesse einer Unternehmensfortführung muss verhindert werden, dass die Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die gesicherten Gegenstände heraus verlangen. Derzeit bestehen noch Unsicherheiten, in welchem Umfang die Gläubiger im Eröffnungsverfahren Einschränkungen ihrer Sicherungsrechte hinnehmen müssen. Hier schafft der Gesetzentwurf Klarheit und gibt dem Insolvenzverwalter bessere Möglichkeiten, in diesem frühen Verfahrensstadium die Betriebsmittel des Unternehmens zusammenzuhalten. - Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
Der Gesetzentwurf fördert unternehmerische Eigeninitiative im Insolvenzverfahren. Der Schuldner soll motiviert werden, während des Insolvenzverfahrens eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder weiter auszuüben: Dazu bekommt der Insolvenzverwalter die Möglichkeit zu erklären, dass Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und die Insolvenzmasse durch diese Tätigkeit nicht belastet wird. Die Ergebnisse seiner selbstständigen Tätigkeit kommen in diesem Fall also dem Schuldner zu Gute und werden nicht der Insolvenzmasse zugeschlagen. Um die Rechte der Gläubiger zu sichern, ist für eine solche Erklärung des Insolvenzverwalters ihre Zustimmung erforderlich. Damit selbstständig tätige Schuldner nicht besser stehen als abhängig Beschäftigte, müssen sie von ihren Einkünften soviel an die Insolvenzmasse abführen, wie pfändbar wäre, wenn es sich um Arbeitseinkommen handelte. - Auswahl des Insolvenzverwalters
Der Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz bei der Auswahl des Insolvenzverwalters durch das Gericht. Es wird klargestellt, dass die Verwendung so genannter geschlossener Listen unzulässig ist, wie sie die Praxis bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern zum Teil heranzieht. In diese Listen werden neue Bewerber nur aufgenommen, wenn eine andere Person ausgeschieden ist. Stattdessen müssen die Gerichte künftig die Insolvenzverwalter aus dem Kreis aller Personen auswählen, die sich zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereit erklärt haben. Damit berücksichtigt der Entwurf auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. August 2004 (1 BvR 135/00). Danach müssen die Gerichte den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, wenn sie die Auswahllisten aufstellen. Bei der individuellen Auswahl des Insolvenzverwalters aus diesen Listen haben die Gerichte jedoch einen weiten Ermessensspielraum. - Insolvenzbekanntmachungen im Internet
Wie das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) für die Unternehmensdaten setzt auch das Insolvenzrecht in Zukunft auf elektronische Bekanntmachungen. In Insolvenzsachen soll von den Printveröffentlichungen Abschied genommen und als Regelfall nur noch eine elektronische Bekanntmachung im Internet stattfinden. Sämtliche Insolvenzbekanntmachungen werden auf einer bundeseinheitlichen Internetplattform dokumentiert. Das senkt die Bekanntmachungskosten und verbessert die Recherchemöglichkeiten, selbstverständlich unter Einhaltung des erforderlichen Datenschutzniveaus.
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Das Geld bequem mit Monatskonto sicher parken
[photopress:Geld_Urlaub_Auto.jpg,full,alignleft](djd/pt). Nach der Zinswende im vergangenen Jahr gelten an den Kapitalmärkten weitere Leitzinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) als wahrscheinlich. Wie stark es aufwärts geht, ist aber auch unter Experten umstritten. Allenthalben wird Anlegern aber empfohlen, das Geld angesichts der unsicheren Lage nicht allzu lange festzulegen. Monatsgeldanlagen von Direktanbietern sind deshalb eine sehr gute Alternative zum Sparbuch mit seinen bescheidenen Zinsen. Das Geld ist sicher und profitabel angelegt, gleichzeitig bleibt man stets liquide.
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Immer mehr Autokäufer entscheiden sich für die Produktpakete von Autobanken
[photopress:Auto1.jpg,full,alignleft](djd/pt). In wirtschaftlich unsicheren Zeiten rücken auch beim Erwerb eines neuen Autos finanzielle Fragen stärker in den Vordergrund. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage: Sieben von zehn Befragten schätzen die Höhe der tatsächlichen monatlichen Kosten für die Fahrzeugnutzung als ein wichtiges oder sogar sehr wichtiges Kriterium ein. Aus diesem Grund finanzieren oder leasen bereits 80 Prozent der Deutschen ihren Neuwagen. Sie zahlen somit nicht den kompletten Fahrzeugpreis auf einen Schlag, sondern konstante Monatsraten über den gesamten Vertragszeitraum.
Immer beliebter aber werden bei Autokäufern vor allem Produktpakete mit budgetschonenden Monatsraten, die sämtliche Kosten der Automobilnutzung umfassen und dabei auch noch eine hohe finanzielle Absicherung bieten. Bestes Beispiel ist das Mobilitätspaket “FairP(l)ay”, das von der Volkswagen Bank im WM-Jahr gestartet wurde und für fast alle Volkswagen-Modelle gilt. Es ist die erfolgreichste Markteinführung eines Produktes in der über 50-jährigen Geschichte des größten automobilen Finanzdienstleisters Europas.
Erfolgreich mit “FairP(l)ay”
Innerhalb von drei Monaten konnte die Volkswagen Bank dank der “FairP(l)ay”-Aktion die Zahl der Finanzierungsverträge um sage und schreibe 61 Prozent auf rund 24.000 steigern. Die Zahl der Kfz-Versicherungsverträge erhöhte sich sogar um 119 Prozent auf ca. 22.000 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Grund für den Erfolg liegt wohl in der Flexibilität und den finanziellen Vorteilen, die dieses Produktpaket bietet. Grundsätzlich kann der Kunde je nach Bedürfnislage zwischen einer klassischen Finanzierung, einer modernen Drei-Wege-Finanzierung – zu einem effektiven Jahreszins von 0,9 Prozent – oder einem Leasing wählen.
Ein besonderes Plus bei diesen Produktpaketen ist die in die Monatsrate integrierte Kfz-Vollkasko-Versicherung, die neben einem kostenlosen Unterdeckungsschutz bei Totalschäden oder Diebstahl zusätzlich Beitragskonstanz im Schadenfall bietet. Darüber hinaus sind durch den Einschluss einer Anschlussgarantieversicherung unerwartete Reparaturkosten nahtlos gedeckt. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz durch eine Restschuldversicherung mit kostenloser Arbeitslosigkeitsversicherung komplettiert werden.
Die “FairP(l)ay”-Aktion der Volkswagen Bank im Rahmen der Volkswagen Goal Wochen läuft noch bis zum 30. Juni 2006.
Verbindliche Angebote zu allen Finanzdienstleistungen sind bei den Volkswagen-Vertragshändlern erhältlich.
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Eigenkapital von Banken nach Basel II in deutsches Recht umsetzen.
Die Bundesregierung plant, die Ergebnisse der internationalen Verhandlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht über das erforderliche Eigenkapital von Banken vom Juni 2004 (“Basel II”) in deutsches Recht umsetzen.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie der Europäischen Union vorgelegt. Die EU-Kommission hatte beide Richtlinien auf der Basis des Baseler Verhandlungsergebnisses geändert.
Für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen bedeutet dies, dass die Anforderungen an das Eigenkapital stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig sein werden. Künftig sollen allgemeine und besondere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute berücksichtigt werden.
Die Grundprinzipien der für die Bankenaufsicht zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden gesetzlich vorgegeben und die Offenlegungspflichten der Institute erweitert, um die Marktdisziplin zu stärken.
Dabei soll die Risikomessung der BaFin an die Risikosteuerungsmethoden der Banken angenähert werden. Für das Kreditrisiko, das Marktpreisrisiko und das operationelle Risiko sollen ein Standardansatz, ein auf internen Ratings basierender IRB-Ansatz und ein fortgeschrittener IRB-Ansatz angewendet werden können.
Nach dem Standardansatz werden nicht beurteilte Unternehmensforderungen mit 100 Prozent und beurteilte Forderungen mit abgestuften Anrechnungsansätzen zwischen 20 und 150 Prozent bewertet. Neu ist das “aufsichtliche Privatkundenportfolio”,
wonach Forderungen gegen natürliche Personen und Kredite an kleine und mittlere Unternehmen bis zur Gesamthöhe von 1 Million Euro mit einem Risikogewicht von 75 Prozent belegt werden. Nach Regierungsangaben stellt dies eine bedeutsame Absenkung dar, denn vorher habe das Risikogewicht für solche Forderungen 100 Prozent betragen.
Damit würden Privatpersonen und mittelständische Betriebe begünstigt.
Der Basis-IRB-Ansatz führe dazu, bankinterne Rating- und Risikomodelle zu entwickeln, mit denen die Kreditrisiken einzelner Schuldner erfasst werden sollen. Dabei geht es um Forderungen an Staaten, Kreditinstitute, sonstige Unternehmen, Privatkunden sowie um Anteile und Beteiligungen.
Die Kreditrisiken aller Darlehensnehmer sollen mit Hilfe bankinterner Verfahren nach Risikogewichtsfunktionen ermittelt werden, die von der BaFin vergeben werden. Als Risikoparameter werden die Forderungshöhe bei einem Kreditausfall, die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote und die effektive Restlaufzeit der Forderung genannt.
Im Basis-IRB-Ansatz muss die Bank den Angaben zufolge lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit aus eigenen Berechnungen ermitteln. Auch in diesem Ansatz fallen Kredite bis zu einer 1 Million Euro in die Forderungsklasse der Privatkunden.
Beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz dürfen die Banken alle vier Risikoparameter selbst schätzen. Das daraus entwickelte bankinterne Risikomesssystem soll allerdings von der BaFin genehmigt werden müssen. Sicherheiten wie Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds, Grundvermögen oder Forderungen aus Lieferungen sollen in allen Verfahren risikomindernd berücksichtigt werden.
Die neuen Mindestanforderungen führen nach Darstellung der Regierung dazu, dass die BaFin die Prüfung des Risikomanagements der Banken ausweitet. Nach einem internen, von der Bank selbst zu entwickelndem Konzept soll die Kapitalausstattung bestimmt werden, die den gegenwärtigen und künftigen Risiken (Zinsänderungen, Liquidität) angemessen ist.
Zudem sollen alle Informationen offen gelegt werden müssen, mit denen das Risikoprofil der Banken vom Markt ausreichend beurteilt werden kann. Die künftige enge Kooperation der Aufsichtsbehörden bewertet die Regierung als “Meilenstein” für die Weiterentwicklung des Finanzmarktes in Europa.
Kommt es innerhalb von sechs Monaten nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung, soll die zuständige Aufsichtsbehörde allerdings abschließend und allein entscheiden können.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gefordert, dass der Standardansatz und der IRB-Ansatz als gleichwertige Optionen genannt werden. Im Sinne der kleineren Banken sei zu vermeiden, dass mittelfristig sämtliche Banken in die IRB-Ansätze wechseln müssen.
In ihrer e hat die Regierung unterstrichen, dass die Institute den Standardansatz dauerhaft nutzen können. Darüber hinaus spricht der Bundesrat die zu erwartenden Kostensteigerungen aufgrund der zusätzlichen Aufgaben der BaFin an.
Diese sollten kritisch geprüft und auf das “unabdingbar erforderliche Maß” begrenzt werden. Geprüft werden solle ferner, ob die BaFin angesichts neuer, risikoorientierter Instrumenten auf ihre herkömmliche Aufsicht verzichten oder diese einschränken kann.
Darüber schlägt der Bundesrat 20 Änderungen am Gesetzestext vor. Die Regierung betont, dass die Zahl von rund 50 zusätzlichen Planstellen bei der BaFin stelle die Obergrenze darstelle. Die einzelnen Änderungsvorschläge am Gesetzestext lehnt die Regierung jedoch in den meisten Fällen ab.
Gebrauchtwagen kaufen – Erst prüfen – dann kaufen!
[photopress:Autokauf.jpg,full,alignleft](djd/pt). Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist Vertrauen zwar gut, aber eine sorgfältige Prüfung für alle Beteiligten besser. Das gilt vor allem, wenn der Handel von privat zu privat abgeschlossen wird. Was Käufer und Verkäufer von Gebrauchten beachten müssen, steht in Checklisten, die kostenlos bei vielen Versicherungen – beispielsweise bei den Kundendiensten der HDI Versicherungen – erhältlich sind. Dass sich der Interessent – am besten mit Hilfe eines unabhängigen Experten – ein Bild über den wirklichen Zustand des Gebrauchten machen muss, versteht sich eigentlich von selbst.
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Verbraucherschützer haben Autobanken und deren Angebote verglichen
[photopress:VW_Bank.jpg,full,alignleft](djd/pt). Die Verbraucherschützer von “Finanztest” haben jüngst erneut Autobanken und deren Angebote verglichen. Die VW Bank erzielte wieder Rang 1 mit ihren Offerten für Volkswagen- und Audi-Fahrzeuge. Auch bei allen anderen ähnlichen Tests in den vergangenen Jahren erreichte die Bank eine Top-Platzierung. So ging die mit 4,5 Millionen Kunden größte Autobank Europas aus der Konditionenanalyse im Jahr 2003 als Sieger hervor. In “Focus-Money” konnte sie sich mit ihren Angeboten ebenfalls weit vorne im Ranking platzieren. Und “Capital” kürte sie bei ihrem jüngsten Vergleich sogar zur besten Autobank Deutschlands. Die neueste Erfolgsmeldung der Volkswagen-Finanzdienstleister: Mit dem Mobilitätspaket FairP(l)ay gelang die erfolgreichste Produkteinführung aller Zeiten. Der Grund: Das Angebot deckt genau die aktuellen Bedürfnisse moderner Autokunden ab. FairP(l)ay besteht aus einer günstigen Finanzierung ab 0,9 Prozent oder einem Leasingvertrag. Hinzu kommen eine Kfz-Versicherung mit garantierter Beitragskonstanz auch im Schadenfall und eine zweijährige Garantieverlängerung. Auf Wunsch kann eine Restschuldversicherung mit kostenloser Arbeitslosigkeitsversicherung integriert werden. Somit sorgt FairP(l)ay für umfassende Mobilität und eine optimale finanzielle Absicherung über die gesamte Vertragslaufzeit. Näheres bei den Volkswagen-Konzernhändlern.
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